Gutachten / Referenzschreiben
Falls Sie für ein Stipendium, einen Auslandsaufenthalt, ein Masterprogramm, eine Summer School, etc. ein Gutachten oder Referenzschreiben benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Damit das Gutachten sinnvoll ist, müssen wir auch etwas zu Ihnen sagen können. Sie müssen also auf jeden Fall an mindestens einer unserer Veranstaltung teilgenommen und dort einen Leistungsnachweis erworben haben. Je besser wir Sie kennen, umso informativer und damit wertvoller ist das Gutachten. Ein Schreiben, in dem wir nur bestätigen können, dass Sie an der LMU studieren, ist wertlos.
Wenn Sie ein Gutachten haben möchten, sind ihre ersten Ansprechpartner:
- Matylda Trocinska für Bachelorstudenten (references.bsc.orgec@econ.lmu.de),
- Nadzeya Laurentsyeva für Masterstudenten.
Benötigte Unterlagen:
- Einen tabellarischen Lebenslauf.
- Eine Kopie des Abiturzeugnisses und einen Kontoauszug der bisher erbrachten Leistungen.
- Ein kurzes Motivationsschreiben (warum Sie ins Ausland gehen wollen/das Stipendium haben wollen/etc.).
Fügen Sie ein Anschreiben bei, aus dem die folgenden Informationen klar hervorgehen:
- Ihre E-Mail-Adresse (oder Telefonnummer).
- Bis wann Sie das Gutachten benötigen.
- In welcher Sprache (deutsch oder englisch) Sie das Gutachten benötigen.
- Für welche Institutionen Sie das Gutachten benötigen.
- Gegebenenfalls die von Ihnen vorbereiteten Formblätter, auf denen das Gutachten erstellt werden soll. Füllen Sie bei diesen Formblättern die Teile, die Sie selbst ausfüllen können (Ihren Namen, das Programm, für das Sie sich bewerben, etc.) auch selbst aus.
Die meisten dieser Unterlagen benötigen Sie ohnehin für Ihre Bewerbung.
Senden Sie uns alles per E-Mail zu (wenn möglich in einer großen PDF Datei).
Wenn Sie das Gutachten selbst an die betreffenden Institutionen verschicken wollen, erhalten Sie das Gutachten in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag. Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten viel weniger informativ und damit weniger wertvoll ist, wenn der Begutachtete das Gutachten zu Gesicht bekommt. Wenn der Gutachter weiß, dass sein Gutachten vom Begutachteten gelesen wird, wird er anders schreiben, als wenn er davon ausgeht, dass das Gutachten vertraulich bleibt. Das merkt auch derjenige, für den das Gutachten geschrieben wird. Darum ist es in Ihrem Interesse, dass Sie den Inhalt des Gutachtens nicht kennen!
Wir vertrauen darauf, dass Sie die Umschläge unter keinen Umständen öffnen und dass wir uns auf Sie verlassen können!